Hinweise zum Verfahren
Wenn Sie einen EU27/EFTA-Staatsangehörigen für mehr als 90 Tage beschäftigen möchten, benötigen Sie vorgängig kein Einverständnis des KIGA. Der Mitarbeiter kann sich auf der Wohngemeinde anmelden, welche die Anmeldung an das Amt für Migration weiterleitet. Die Original-Bewilligung wird im Anschluss durch das Amt für Migration zugestellt.
Wenn Sie einen EU27/EFTA-Staatsangehörigen nur für einen Einsatz von 91 bis 120 Tage/4 Monate innerhalb eines Jahres beschäftigen möchten, kann das Gesuch direkt vom Arbeitgeber beim Amt für Migration eingereicht werden. Anstelle einer Bewilligung wird eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung für die Zeit der Erwerbstätigkeit ausgestellt.
Beide Verfahren sind kostenpflichtig.