Dienstleister
Kurzeinsatz bis 90 Tage
Einsätze unter 90 Tagen unterliegen lediglich dem Meldeverfahren. Es wird keine Bewilligung ausgestellt. Der Antragsteller erhält eine kostenfreie, virtuelle Bestätigung der erfolgten Meldung.
Kurzeinsätze über 90 Tage (Uebernachtung in der Schweiz)
Wenn Sie einen Auftrag in der Schweiz ausführen während des Einsatzes in der Schweiz übernachten, erhalten Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung auf die Dauer der Dienstleistung. Nebst dem Antrag benötigen wir von Ihnen eine Passkopie.
Kurzeinsätze über 90 Tage (Uebernachtung oder Wohnort im Grenzgebiet)
Wenn Sie einen Auftrag in der Schweiz ausführen und während des Einsatzes im ausländischen Grenzgebiet wohnen oder übernachten wollen, erhalten Sie eine befristete Kurzaufenthaltsbewilligung "ohne Wohnsitznahme in der Schweiz" auf die Dauer der Dienstleistung. Nebst dem Antrag benötigen wir von Ihnen eine Passkopie.
Allfällige Mitarbeiter, die Sie in die Schweiz mitnehmen, können Sie unter "Entsandte" anmelden.
Information
Hier finden Sie die Wegleitung zum Meldeverfahren (Einsätze unter 90 Tage pro Jahr) und Erläuterungen zu den Begriffen "Entsandte" und "Dienstleister"
Antrag einsehen
Information über Stand des eingereichten Gesuchs und Gesuchsbearbeitung