Hinweise zum Verfahren
Wenn Sie eine ausländische Arbeitskraft mit Nationalität der EU27/EFTA unter 90 Tage pro Jahr anstellen möchten, benötigen Sie keine Aufenthaltsbewilligung. Dieser Einsatz unterliegt dem Meldeverfahren.
Der Antragsteller erhält eine kostenfreie, virtuelle Bestätigung der erfolgten Meldung
Das SEM Staatssekretariat für Migration in Bern stellt eine Online-Plattform zur Verfügung, wo Sie Einsätze bis 90 Tage eingeben können. Dort finden Sie auch alle Informationen zum Meldeverfahren:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/meldeverfahren.html